HOCHBEGABUNG

Umgangssprachlich wird Hochbegabung als weit überdurchschnittliche Fähigkeit(en) u./o. Fertigkeit(en) bei scheinbarer Mühelosigkeit bezeichnet. Vorausgesetzt wird hierbei, dass die Hochbegabung bereits erkannt ist.

Eine allgemeingültige Definition ist wegen der Komplexität des Problems nicht möglich. Das Vorliegen einer Hochbegabung kann nur nach eingehenden fachlichen Untersuchungen mit ausreichender Wahrscheinlichkeit diagnostiziert werden.


Häufige Merkmale bei hoch begabten Kindern sind:


- sehr hohes Detailwissen in einzelnen Bereichen
- ungewöhnlich großer Wortschatz für ihr Alter
- flüssige Sprache
- schnelles Merken von Fakten
- schnelles Erfassen von Ursache-Wirkung-Beziehungen
- kritisches Denken und unabhängiges Bewerten
- streben nach Perfektion
- sehr selbstkritisch
- prüfen Meinungen von Autoritäten, bevor sie diese akzeptieren
- schlagen selbstständig ungewöhnliche Lösungswege vor
- auffallende Kreativität, auch bei ungewöhnlichen Streichen
- starke Verhaltensauffälligkeiten bei vermutlichem Vorliegen eines (oder auch mehrerer) der vorgenannten Merkmale
Nicht alle Merkmale findet man bei jedem einzelnen Kind!
Es kommt vor allem auf ihre Ausprägung an.


Wo und wie kann Hochbegabung diagnostiziert werden?


Schulpsychologische Beratungsstellen vermitteln bei einigermaßen begründeter Vermutung an eine auf diesem Gebiet spezialisierte Beratungsstelle. Viele hoch- und überdurchschnittlich intelligente Kinder (IQ über 130 bzw. über 120) werden häufig erst nach längerem Leidensweg in den Schulen entdeckt. 2 % der Schulkinder sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hoch begabt. Falls schulpsychologische Dienste und alle Personen, die in einem Erziehungszusammenhang mit Kindern stehen, nicht über entsprechende Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen, wird das Problem der geistigen Unterforderung auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

Hoch begabte Kinder können sich selbst nicht immer adäquat einschätzen. Der Umgang mit ihnen gestaltet sich oft sehr schwierig.  Risikogruppen sind Kinder und Jugendliche, deren Begabung leicht übersehen oder nicht rechtzeitig erkannt werden. Dazu gehören neben körperlich oder psychisch Behinderte vor allem begabte Mädchen sowie die Gruppe der Underachiever. Underachiever sind jene Schülerinnen und Schüler, die im Hinblick auf ihre intellektuellen Fähigkeiten in den (Schul-)Leistungen deutlich zurückbleiben, also erwartungswidrig schlechter abschneiden; deren psychische und/oder soziale Situation erlaubt es offenbar nicht, ihr Begabungspotential in adäquate Verhaltensleistungen umzusetzen. Experten schätzen, dass bis zu 50% der hoch begabten Schüler/innen als Underachiever unerkannt bleiben, somit also keine individuell angemessene Förderung erfahren.  



 

WENN

  • Ihr Kind
    sich unverstanden fühlt ...
  • sich zurückzieht ...
  • Ihnen etwas anderes auffällt ...
  • Begabung zum Drama wird ...

scheuen Sie sich nicht,
Kontakt zu uns aufzunehmen.

 

 


GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen
der Berliner Schule
zur Förderung
von Kindern mit besonderen Begabungen

§ 4 Abs. 3: „Schülerinnen und Schüler mit
besonderen Begabungen, hohen kognitiven 
Fähigkeiten oder mit erheblichen 
Lernschwierigkeiten sind besonders zu fördern“ 
(Schulgesetz – SchulG) vom 26. Januar 2004 -

„Konzept zur Förderung hoch begabter
Schülerinnen und Schüler in Berlin“, 23. Febr. 2004

§ 6  „Übergang in die gymnasiale Oberstufe
und das Überspringen der Einführungsphase“
(Verordnung über die gymnasiale Oberstufe-VO-GO)

§ 18  „Besondere Förderung

 bei Hochbegabung"

(Grundschulverordnung - GsVO)

§ 16  „Förderung bei Hochbegabung“

(Sekundarstufe I–Verordnung–Sek I-VO)

 

„Rundschreiben mit der Übersicht
über Angebote und Maßnahmen
zur Förderung besonders begabter
und kognitiv hoch begabter Schülerinnen
und Schüler in der Berliner Schule“ (Dezember 2004)