Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen der Berliner Schule zur Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen
§ 4 Abs. 3: „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, hohen kognitiven Fähigkeiten oder mit erheblichen Lernschwierigkeiten sind besonders zu fördern“ (Schulgesetz – SchulG) vom 26. Januar 2004 -
„Konzept zur Förderung hoch begabter Schülerinnen und Schüler in Berlin“, 23. Febr. 2004
§ 6 „Übergang in die gymnasiale Oberstufe und das Überspringen der Einführungsphase“ (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe-VO-GO)
§ 18 „Besondere Förderung
bei Hochbegabung"
(Grundschulverordnung - GsVO)
§ 16 „Förderung bei Hochbegabung“
(Sekundarstufe I–Verordnung–Sek I-VO)
„Rundschreiben mit der Übersicht über Angebote und Maßnahmen zur Förderung besonders begabter und kognitiv hoch begabter Schülerinnen und Schüler in der Berliner Schule“ (Dezember 2004)
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